Förderungen

Wenn das Unternehmen zahlt:
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. (Stand: 06/2010) Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern.

Eine österreichweite Kurzübersicht finden Sie hier.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Landes-Website des AMS:

Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien

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Wenn der Mitarbeiter zahlt:
Wenn Sie aus eigener Tasche bezahlen, dann können Sie als unselbstständig Beschäftigter Ihre Steuerbemessungsgrundlage im Jahresausgleich um diese Kosten reduzieren ("Werbungskosten"). Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn es sich um Trainings handelt, die zum Erwerb, zur Sicherung oder zum Erhalt Ihrer Einnahmen dienen, was auf fast alle Trainings dieses Programms zutrifft. Das bedeutet, dass die Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit stehen müssen.

Beispiel:
Wenn Ihre steuerpflichtigen Einkünfte € 25.000 betragen, sparen Sie 41 % der Teilnehmergebühr. Ein Training kostet Sie dann statt beispielsweise € 100 tatsächlich nur € 59.

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