Förderungen
Wenn das Unternehmen zahlt:
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der
Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. (Stand: 06/2010)
Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch
Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für
die Arbeitgeber zu erleichtern.
Eine österreichweite Kurzübersicht finden Sie hier.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Landes-Website des AMS:
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien

Wenn der Mitarbeiter zahlt:
Wenn Sie aus eigener Tasche bezahlen, dann können Sie als unselbstständig
Beschäftigter Ihre Steuerbemessungsgrundlage im Jahresausgleich um
diese Kosten reduzieren ("Werbungskosten"). Dies ist jedoch
nur dann möglich, wenn es sich um Trainings handelt, die zum Erwerb,
zur Sicherung oder zum Erhalt Ihrer Einnahmen dienen, was auf fast alle
Trainings dieses Programms zutrifft. Das bedeutet, dass die Aufwendungen
im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit stehen müssen.
Beispiel:
Wenn Ihre steuerpflichtigen Einkünfte € 25.000 betragen, sparen
Sie 41 % der Teilnehmergebühr. Ein Training kostet Sie dann statt
beispielsweise € 100 tatsächlich nur € 59.
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