Reiserecht extrem

Wichtig für: Alle Mitarbeiter/innen der Touristik

Die aktuellen rechtlichen Grundlagen

Reiseberater müssen ihren Kunden bestimmte Informationen zu genau fest gesetzten Fristen geben und haften dafür wie Sachverständige.
Die Kenntnis des Reiserechts schafft Sicherheit im Umgang mit Kunden.

Inhalte:

  • Was sind die rechtlichen Grundlagen eines Reisevertrags?
  • Wie werden die „Allgemeinen Reisebedingungen“ nachhaltig in den Vertrag eingebunden?
  • Wer schuldet die Zahlung?
  • Buchung ohne Unterschrift?
  • Welche vorvertraglichen und vertraglichen Informationspflichten ergeben sich aus einem Reisevertrag?
  • Worin besteht der Unterschied zwischen einem Reiseveranstalter und einem Reisevermittler?
  • Was bedeutet Individualreise im Vergleich zu einer Pauschalreise/Reiseveranstaltung?
  • Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Schadenersatz?
  • Was bedeutet die Frankfurter Tabelle wirklich?
  • Was bedeutet die Reisebürosicherungsverordnung?
  • Was tun, wenn eine Klage droht?
  • Wie lautet die neuere Judikatur in Reisefragen?
Zudem hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, bis eine Woche vor dem Training per E-Mail an info@ttc.at konkrete Fragen zum Thema Reiserecht an den Referenten zu richten, die dann im Training beantwortet werden.

Trainer: Mag. Christian Dorner

Termine:
Innsbruck  am  13.06.2012  13. und 14.06.2012

2 Tage von 9 – 17 Uhr
Teilnehmergebühr € 230,– netto
Neu: Seminarteilnehmer-Stornoversicherung der Europäischen.

 
 
Europäische Reiseversicherung
1220 Wien, Kratochwjlestraße 4
Tel. 01/317 25 00-73372
Fax 01/319 93 67-372
E-Mail: info@ttc.at